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   OLG Hamm, 10.01.2006 - 24 U 94/05   

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OLG Hamm, 10.01.2006 - 24 U 94/05 (https://dejure.org/2006,3120)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.01.2006 - 24 U 94/05 (https://dejure.org/2006,3120)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Januar 2006 - 24 U 94/05 (https://dejure.org/2006,3120)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek; Frage der Klageänderung im Falle eines erstinstanzlich gestellten Hilfsantrags als Hauptantrag in zweiter Instanz; Vergütungsverlangen für erbrachte Leistungen auf Grundlage eines gekündigten Pauschalpreisvertrages; ...

  • Judicialis

    BGB § 195; ; BGB § ... 196 Abs. 2 a. F.; ; BGB § 209 Abs. 1 a. F.; ; BGB § 211 Abs. 1 a. F.; ; BGB § 217 a. F.; ; BGB § 648; ; BGB § 883 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 2; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1; ; HGB § 352 a. F.; ; HGB § 353 a. F.; ; ZPO § 926 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 648 § 883 Abs. 1
    Berechnung der Vergütung für erbrachte Leistungen auf der Grundlage eines gekündigten Pauschalpreisvertrage - Bewertung und Abzug noch nicht erbrachter Leistungen - Geringfügigkeitsgrenze

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung bei gekündigtem Pauschalpreisvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Abrechnung eines spät gekündigten Pauschalvertrags

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vereinfachte Kündigungsabrechnung bei nur geringfügigen Restleistungen? (IBR 2006, 383)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1392
  • NZBau 2006, 576
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.05.2000 - VII ZR 53/99

    Beschwer bei Klageabweisung als zur Zeit unbegründet; Ansprüche des

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2006 - 24 U 94/05
    Eine Bewertung der nicht erbrachten Leistungen und deren Abzug vom Gesamtpreis reichen aus, wenn dadurch keine kalkulatorischen Verschiebungen zu Lasten des Auftraggebers verdeckt werden können, (BGHZ 144, 242 = BauR 2000, 1182 = NZBau 2000, 375; NZbau 2001, 138; KGR 1999, 253).

    Hierbei ist die Grenze der Geringfügigkeit im oben genannten Sinn jedenfalls dann nicht überschritten, wenn der Umfang der noch zu erbringenden Leistungen unter 2 % des Auftragsvolumens liegt (Werner-Pastor Rdnr. 1206 m.w.N.; BGH-NJW 2000, 2988, 2991).

  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 277/97

    Darlegung ersparter Aufwendungen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2006 - 24 U 94/05
    Es gibt eine Vielzahl von Entscheidungen des BGH, die dem Grundsatz Rechnung tragen, dass eine Rechnung nur dem Kontroll- und Informationsinteresse des Auftraggebers im konkreten Fall genügen muss (Kniffka/ Koeble, a.a.O.; BGHZ 140, 263; BGH BauR 1999, 642 = NJW 1999, 1253 = ZfBR 1999, 191 = MDR 1999, 672).
  • BGH, 13.05.2004 - VII ZR 424/02

    Prüfbarkeit der Schlussrechnung nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2006 - 24 U 94/05
    Verlangt der Auftragnehmer eine Vergütung für erbrachte Leistungen auf der Grundlage eines gekündigten Pauschalpreisvertrags, muss er die Vergütung zwar grundsätzlich entsprechend dem Wert der erbrachten Leistungen im Verhältnis zu den geschuldeten Leistungen berechnen (BGH NZBau 2004, 549 m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 51/87

    Sicherung des Vormerkungsberechtigten gegenüber dem Drittbewerber

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2006 - 24 U 94/05
    Denn dem Berechtigten steht es nach gefestigter Rechtsprechung und ganz herrschender Meinung frei, Schuldner und Dritterwerber gleichzeitig oder einzeln in beliebiger Reihenfolge in Anspruch zu nehmen (Palandt-Bassenge, § 888 Rdnr. 2, BGH NJW-RR 88, 1357; NJW 00, 3496; RGZ 53, 28, 35).
  • RG, 08.11.1902 - V 126/02

    Vormerkung. Zustimmung des Erwerbers.

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2006 - 24 U 94/05
    Denn dem Berechtigten steht es nach gefestigter Rechtsprechung und ganz herrschender Meinung frei, Schuldner und Dritterwerber gleichzeitig oder einzeln in beliebiger Reihenfolge in Anspruch zu nehmen (Palandt-Bassenge, § 888 Rdnr. 2, BGH NJW-RR 88, 1357; NJW 00, 3496; RGZ 53, 28, 35).
  • KG, 29.03.1999 - 24 U 4679/98

    Kündigung des Pauschalvertrages: Wann ist Gesamtabrechnung entbehrlich?

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2006 - 24 U 94/05
    Eine Bewertung der nicht erbrachten Leistungen und deren Abzug vom Gesamtpreis reichen aus, wenn dadurch keine kalkulatorischen Verschiebungen zu Lasten des Auftraggebers verdeckt werden können, (BGHZ 144, 242 = BauR 2000, 1182 = NZBau 2000, 375; NZbau 2001, 138; KGR 1999, 253).
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2014 - 5 U 139/13

    Abrechnung der erbrachten Leistungen bei einem vorzeitig beendeten

    Insoweit kann, sofern keine kalkulatorischen Verschiebungen zulasten des Auftraggebers verdeckt werden können, eine Bewertung der nicht erbrachten Leistungen und deren Abzug vom Gesamtpreis ausreichen (BGH NJW 1986, 1176; BGH BauR 2000, 1182; OLG Hamm NJW-RR 2006, 1392; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Auflage, 9 Teil Rdn. 22; Ingenstau/Korbion, VOB/B, 18. Auflage, § 8 Abs. 2 VOB/B Rdn. 26).

    Ausnahmsweise darf der Insolvenzverwalter daher, wenn das Werk nahezu fertig gestellt ist und nur noch geringfügige Arbeiten ausstehen, von "oben nach unten" abrechnen, indem er vom Pauschalpreis ausgeht und davon die aktuellen Kosten der noch offenen Restleistung abzieht (vgl. BGH NJW 1986, 1176; BGH BauR 2000, 1182; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 1392; OLG Köln NJW-RR 1999, 745).

    Das Oberlandesgericht Hamm sieht die Grenze der Geringfügigkeit jedenfalls dann nicht als überschritten an, wenn der Umfang der noch zu erbringenden Leistungen unter 2 % des Auftragsvolumens liegt (OLG Hamm NJW-RR 2006, 1392); das Oberlandesgericht Celle hält die Forderung einer Abrechnung entsprechend der zum vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrag entwickelten Grundsätze für treuwidrig, wenn der nicht ausgeführte Teil der Gesamtleistung 4 % des Auftragsvolumens beträgt und der Sachverständige den angemessenen Preis ermittelt hat (OLG Celle BauR 2008, 100).

    Der vorliegende Sachverhalt ist daher auch nicht vergleichbar mit den vom OLG Celle (BauR 2008, 133) und vom OLG Hamm (NJW-RR 2006, 1392) zu entscheidenden Fällen.

  • OLG Hamm, 03.06.2016 - 12 U 99/15

    Gewährung einer Bauhandwerkersicherung durch die Sicherungsabtretung von

    Hierbei ist die Grenze der Geringfügigkeit im oben genannten Sinn jedenfalls dann nicht überschritten, wenn der Umfang der noch zu erbringenden Leistungen - wie hier - unter 2 % des Auftragsvolumens liegt (vgl. mit Nachweisen zur Rechtsprechung des BGH: OLG Hamm NZBau 2006, 576, Tz. 24).
  • OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 7/10

    VOB/B-Bauvertrag: Fälligkeit der Werklohnforderung bei Fehlen einer wirksamen

    Denn es sind sämtliche 10 Wohnungen von den Restarbeiten betroffen, was einer Anerkennung des Gesamtwerks als im Wesentlichen vertragsgerecht entgegen steht (zu derartigen Konstellationen auch OLG Hamm, NJW-RR 2006, 1392; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 10.05.2006, 4 U 207/05; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.03.2008, 21 U 25/06).
  • OLG Köln, 15.01.2021 - 19 U 15/20

    Vergütungsanspruch eines Architekten für Mehraufwendungen Wegfall der

    Inwieweit dem OLG Hamm darin gefolgt werden kann, dass eine Bewertung der nicht erbrachten Leistungen und deren Abzug vom Gesamtpreis ausreicht, wenn im Zeitpunkt der Kündigung des Vertrages nur noch geringfügige Leistungen im Umfang von unter 2 % des Auftragsvolumens zu erbringen sind (OLG Hamm, Urteil vom 10.01.2006, 24 U 94/05, juris, Rn. 24), kann vorliegend dahinstehen, da gerade nicht feststeht, dass nur noch geringfügige Arbeiten ausstanden.
  • OLG Frankfurt, 19.03.2008 - 21 U 25/06

    Baupauschalpreisvertrag: Anforderung an die Vergütungsabrechnung nach Kündigung

    Hierbei ist die Grenze der Geringfügigkeit im oben genannten Sinn jedenfalls dann nicht überschritten, wenn der Umfang der noch zu erbringenden Leistungen unter 2 % des Auftragsvolumens liegt (OLG Hamm NJW-RR 06, 1392).
  • KG, 14.06.2013 - 7 U 124/12

    Wie ist ein gekündigter Pauschalpreisvertrag abzurechnen?

    Es entspricht jedoch inzwischen ebenfalls gefestigter Rechtsprechung, dass das Verlangen des Auftraggebers nach einer umfangreichen Nachkalkulation treuwidrig ist, wenn es sich nur noch um relativ geringfügige Restleistungen handelt und deren Wert im Verhältnis zum Pauschalpreis nur gering ist (vgl. KGR 1999, 253; OLG Hamm NJW-RR 2006, 1392; OLG Celle IBR 2008, 427; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rdn. 1558).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2023 - 22 U 153/23

    Geltung der Vereinbarungen des schriftlichen Vertrages bei der Stellung des

    Für einen solchen Fall kommt es jedenfalls nicht in Betracht, die erbrachten Leistungen so zu bewerten, dass vom Gesamtpreis die Vergütung für nicht erbrachte Leistungen abgezogen wird (OLG Hamm, Urt. v. 10.01.2006 - 24 U 94/05, NJW-RR 2006, 1392).
  • LG Düsseldorf, 29.08.2013 - 1 O 393/10

    Geltendmachung der vereinbarten Vergütung aus einem Bauvertrag im Falle der

    In dieser Situation kann für die Abrechnung von dem vereinbarten Pauschalpreis ausgegangen werden und die nicht geleisteten Arbeiten können von dem Pauschalpreis abgezogen werden (BGH NJW 2001, 521; BGH NJW-RR 1998, 234; BGH NJW-RR 2002, 1596; OLG Hamm NJW-RR 2006, 1392; OLG Köln NJW-RR 1999, 57).

    Der Ausnahmefall eines nahezu vollständig fertiggestellten Bauwerks ist in der Rechtsprechung etwa dann angenommen worden, wenn die fehlenden Teilleistungen 2 % des Auftragvolumens (so OLG Hamm NJW-RR 2006, 1392) bzw. 4 % des Auftragvolumens (so OLG Celle BauR 2008, 133) ausmachen.

  • LG Köln, 10.12.2010 - 7 O 15/09

    Restwerklohnbegehren im Zusammenhang mit einem geschlossenen Bauvertrag

    In Beispielen aus Literatur und Rechtsprechung wird dabei von Geringfügigkeit der noch zu erbringenden Leistungen ausgegangen, wenn die noch zu erbringenden Restarbeiten weniger als 2% des Gesamtumfangs des Auftrags ausmachen (Werner/Pastor Rn. 1206; OLG Hamm NJW-RR 2006, 1392).

    Bei diesem Umfang der noch ausstehenden Restarbeiten ist ein einfacher Abzug der Beträge für die nicht erbrachten Leistungen grundsätzlich nicht möglich, da hier nicht ausgeschlossen werden kann, dass kalkulatorischen Verschiebungen zu Lasten des Auftraggebers verdeckt werden (vlg. OLG Hamm, NJW-RR 2006, 1392).

  • LG Köln, 08.06.2012 - 18 O 430/09

    Anspruch auf Zahlung des ausstehenden Werklohns aus der Schlussrechnung nach den

    Lediglich bei nur geringfügig ausstehenden Restleistungen ist es zulässig, den Wert der Restleistungen vom Gesamtpreis in Abzug zu bringen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10.01.2006 - 24 U 94/05 - [ Rn. 24]; OLG Celle, Urteil vom 04.01.2007 - 13 U 244/05 - [Rn. 14] jeweils nach juris).
  • OLG Schleswig, 01.07.2010 - 11 U 46/09

    Prüfbare Abrechnung eines gekündigten Pauschalvertrags

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